Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich die Terminologie Fahrzeugschein bewahrt, auch wenn dieser im Behördendeutsch als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet wird. Wurde aber der Fahrzeugschein verloren, gibt es trotzdem keinen Grund zur Panik, da auch eine neuer Fahrzeugschein erstellt werden kann, und zwar als Zulassungsbescheinigung Teil II.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Fahrer muss immer den originalen Fahrzeugschein mit sich führen, wenn er ein Fahrzeug fährt.
- Ist der Fahrzeugschein verloren gegangen, muss die ausstellende Behörde umgehend darüber informiert werden.
- Wurde der Fahrzeugschein gestohlen, muss bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden.
- Bei Verlust betragen die Ausstellungskosten eines neuen Scheins 45 €.
Was muss ich tun, wenn ich den Fahrzeugschein verloren habe?
Viele Menschen plagen vielleicht gängige Fragen, z. B. wie den Führerschein umschreiben oder welches Motoröl kaufen, doch neben diesen Themen gibt es häufig eine weitere Problematik – nämlich was zu tun ist, wenn der Fahrzeugschein verloren wurde.
Ein Fahrzeugschein beruht auf dem Fahrzeugbrief. Da sind die Anschrift und der Name des aktuellen Autobesitzers aufgelistet. Anhand des Fahrzeugbriefs lassen sich vorherige Halter erkennen. Er enthält auch die Fahrgestellnummer und beschreibt alle technischen Fahrzeugdetails.
Gemäß § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) immer dabei zu haben, wenn ein Auto genutzt wird. Auf Verlangen ist der Fahrzeugschein bei einer Kontrolle vorzulegen. Sollte der Fahrer das Dokument nicht dabei haben, kann er mit einem Verwarnungsgeld von 10 € (§ 48 Nr. 5 FZV) belegt werden.
Eine Fotokopie als Alternative zum Originaldokument zu nutzen, ist nicht zulässig. Bei einer angefertigten Farbkopie kann es sogar noch kritischer werden, denn es handelt sich dabei um eine Urkundenfälschung. Wenn der Fahrzeugschein verloren wurde, muss ein neuer bei der ausstellenden Behörde beantragt werden. Der Kfz-Brief sollte auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden, da er das Eigentum am Fahrzeug verbrieft. Wer diesen Brief hat, der ist der Besitzer des Autos. Deshalb gilt es gut aufzupassen beim Kfz-Brief.
Neuen Fahrzeugschein beantragen
Natürlich stellt die Zulassungsbehörde ein neues Dokument aus, wenn der bestehende Fahrzeugschein verloren wurde. Ein neuer Fahrzeugschein kann auch bei genügend anderen Gründen beantragt werden. Dies ist natürlich der Fall, wenn das Fahrzeug stillgelegt war oder bei einer Neuzulassung. Ein neuer Schein wird ebenfalls bei Halterwechsel ausgestellt, da der aktuelle Halter aufgelistet sein muss.
Früher musste ein neues Kennzeichen und damit in Verbindung auch ein neues Dokument beantragt werden, wenn der Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk gewechselt wurde. Heute kommt nur ein Aufkleber mit der neuen Anschrift für die Kfz-Ummeldung auf den Schein. Die Ausfertigung eines neuen Kennzeichens ist seit dem Jahr 2015 nicht mehr nötig.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für einen neuen Fahrzeugschein sind in den Gebühren für die Kfz-Zulassung oder die Ummeldung enthalten, wenn die Ausstellung nach einem Halterwechsel oder einer Neuzulassung erfolgt. Ist der Fahrzeugschein unleserlich, sprich unbrauchbar, fallen 11 € für eine erneute Anfertigung an. Wurde aber der Fahrzeugschein verloren, werden Ihnen 45 € von der Zulassungsstelle für eine Neuanfertigung berechnet. Die Kosten in Höhe von 45 € für den Verlust des Fahrzeugschein sind ein guter Grund für eine sorgsame Aufbewahrung.
Fahrzeugschein verloren – was passiert jetzt?
Der Fahrzeughalter muss zunächst einmal unverzüglich der Zulassungsbehörde melden, dass er den Fahrzeugschein verloren hat. Wenn aber der Fahrzeugschein gestohlen wurde, muss eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. In diesem Fall bekommt der Halter eine Bescheinigung über den Diebstahl von der Zulassungsbehörde und eine schriftliche Erlaubnis, dass er das Fahrzeug auch ohne gültigen Fahrzeugschein eine Woche lang fahren zu können.
Wird nach Ausstellung des neuen Scheins der verlorene gefunden, muss der alte Schein bei der Zulassungsbehörde zur Entwertung abgegeben werden. Es darf jeweils nur ein Fahrzeugschein für jedes Fahrzeug existieren.
Was wird für einen neuen Fahrzeugschein benötigt?
Hast du den Fahrzeugschein verloren, kannst du nicht nur zur Zulassungsbehörde gehen und einen neuen beantragen. Als Fahrzeughalter musst du für die Ausstellung eines neuen Scheins einige Unterlagen mitbringen, darunter:
- Identitätsnachweis mit einem Personalausweis oder Reisepass mit Wohnsitzbescheinigung.
- In der Regel muss der Fahrzeugbrief nicht mehr vorgelegt werden, kann aber notwendig sein.
- Das TÜR-Formular, in dem die gültige Hauptuntersuchung aufgelistet ist.
- Eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass der Fahrzeugschein verloren wurde bzw. eine Diebstahlanzeige bei Diebstahl.
- Verlusterklärung kann formlos ausfallen.
- Im Auftrag des Halters kann auch ein Dritter den neuen Fahrzeugschein beantragen, jedoch muss er einen Identitätsnachweis des Halters sowie eine Vollmacht vorlegen.
Fahrzeugschein richtig aufbewahren
Im Handschuhfach solltest du den Fahrzeugschein auf keinen Fall aufbewahren, da dieses Dokument häufig eine zusätzliche Motivation für einen Diebstahl sein kann. In diesem Fall ist der Fahrzeugschein verloren und du musst selbst für den Diebstahl haften. Wenn du also mit dem Fahrzeug unterwegs bist, solltest du den Fahrzeugschein immer bei dir aufbewahren.
Eine grobe Fahrlässigkeit ist, wenn du in einem unabgeschlossenen Fahrzeug den Fahrzeugschein hinterlässt. Hier spielt es keine Rolle, ob du nur kurz aussteigst oder eine längere Zeit das Auto unverschlossen abstellst. Zudem ist es auch nicht wichtig, ob der Fahrzeugschein zu sehen war oder nicht. Kaskoversicherte müssen in solchen Fällen immer selbst die anfallenden Kosten übernehmen.
Damit der Fahrzeugschein nicht einfach verloren geht, solltest du ihn stets richtig und gut aufbewahren – z. B. in deinem Geldbeutel. So hast du den Fahrzeugschein im Auto immer dabei und riskierst nicht, dass er gestohlen wird oder verloren geht. Einige Fahrer lassen eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheines im Auto, aber auch davon ist abzuraten. Beim Fahrzeugschein muss es sich immer um das Original handeln, da nur ein solches Dokument bei einer Verkehrskontrolle gültig ist. Mit anderen Worten: Hast du keinen Fahrzeugschein dabei, sondern nur eine Kopie davon, dann wird das als eine Ordnungswidrigkeit bewertet. In so einem Fall musst du ein Verwarngeld in Höhe von 10 € bezahlen.
Fazit: Wenn einmal der Fahrzeugschein verloren geht, ist es nicht das Ende der Welt. Du kannst einen neuen erhalten, indem du diesen Ratgeber gründlich befolgst und dich an unsere Tipps hältst. In unserem Blog werden auch andere interessante Themen wie z. B. Aquaplaning oder Altreifenentsorgung behandelt.